Das Arbeitsgericht Berlin erklärte den Dienstvertrag wegen der enthaltenen Ruhegeld-Regelungen für sittenwidrig und nichtig.
Mit der ehemaligen Juristischen Direktorin des Rundfunks Berlin-Brandenburg , Susann Lange, ist eine weitere frühere Führungskraft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt mit einer Klage gegen ihre Kündigung in erster Instanz vor Gericht gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Kündigungsschutzklage am Mittwoch ab .
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Das Arbeitsgericht erklärte den Dienstvertrag wegen der enthaltenen Ruhegeld-Regelungen für sittenwidrig und nichtig. Lange hätte daraus nach Ende des befristeten Vertrags und bis zum Renteneintritt Anspruch auf mehr als 1,8 Millionen Euro gehabt - und das ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen.
Das Gericht verurteilte die frühere Direktorin zudem dazu, 8.500 Euro nebst Zinsen zurückzuzahlen. Diese Summe entspricht der gezahlten ARD-Zulage für den Zeitraum von Juli bis November 2021. Den Familienzuschlag muss Lange hingegen nicht zurückzahlen. Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.
Das Arbeitsgericht hatte in diesem Jahr bereits zwei Klagen ehemaliger RBB-Führungskräfte abgewiesen: Ende April bestätigte das Gericht die außerordentliche Kündigung der früheren Leiterin der Hauptabteilung Intendanz . Sie hat inzwischen Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt .
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