Kaffeehauskette hatte vor Gericht erfolglos argumentiert, Konsumenten würden namensgebende Frucht in Getränken gar nicht erwarten
Kaffeehauskette hatte vor Gericht erfolglos argumentiert, Konsumenten würden namensgebende Frucht in Getränken gar nicht erwarten
In den USA muss sich die Kaffeehaus-Kette Starbucks Klagen von Verbrauchern stellen, weil ihre Fruchtgetränke die namensgebende Hauptzutat teils gar nicht enthalten. US-Bezirksrichter John Cronan in Manhattan lehnte am Montag den Antrag des Unternehmens ab, den größeren Teil einer Sammelklage abzuweisen. Schließlich würden viele Verbraucher erwarten, dass ihre Getränke die Früchte, die in ihrem Namen erwähnt werden, auch tatsächlich enthalten.
Kunden hatten sich unter anderem darüber beschwert, dass in Starbucks Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango sei und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht. Die Kläger Joan Kominis aus Astoria in New York und Jason McAllister aus Fairfield in Kalifornien sagten, die Hauptzutaten seien Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker gewesen. Die Namen seien irreführend gewesen und hätten zu überhöhten Preisen geführt.
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