Die Regierende Bürgermeisterin Giffey und die SPD im Senat haben sich durchgesetzt. Der Klima-Volksentscheid wird nicht am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahl, sondern erst sechs Wochen später stattfinden. Das oberste Gericht hat kein Problem mit dem Beschluss.
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Der Senat hatte den späteren Termin am 26. März beschlossen. Die Landeswahlleitung und Innensenatorin Iris Spranger waren der Auffassung, die Zeit reiche nicht, Wahl und Volksentscheid parallel vorzubereiten. Die Grünen forderten hingegen nur einen Termin für Wahl und Abstimmung, konnten sich im Senat aber nicht gegen Spranger und die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey durchsetzen.
Das Landesverfassungsgericht erklärte den Eilantrag der Initiative für zulässig, aber unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Entscheidung des Senats für zwei Termine sei nicht zu beanstanden. Der Senat habe einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Termins für die Volksabstimmung und müsse sich dabei von sachlichen Erwägungen leiten lassen.
Das Bündnis „Klimaneustart“ will erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden. Giffey hält das für nicht erreichbar.
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