Klimaproteste: Marco Buschmann prüft Strafrahmen für Angriffe auf Kunstwerke

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»Wer das Klima schützen will, sollte nicht gegen unsere Kulturschätze kämpfen«, sagt der Bundesjustizminister. Sein Ministerium werde genau beobachten, wie die Justiz mit den Aktionen von Aktivisten umgehe.

Anfang November hatte Buschmann der »Bild«-Zeitung gesagt: »Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.« Gesetze sähen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor. Diese Gesetze gelte es auch durchzusetzen.

Menschen, die so protestierten, schadeten damit auch ihrem eigenen Anliegen, erklärte Buschmann. »Denn sie spielen den Klimaschutz und die Freude an der Kultur gegeneinander aus. Wer das Klima schützen will, sollte nicht gegen unsere Kulturschätze kämpfen.« Die Folgen für den Kulturbereich könnten zudem drastischer sein, als viele ahnten, warnte Buschmann: Mäzene könnten Leihgaben zurückfordern und lieber im Tresor verwahren, als sie möglichen Risiken in einer Ausstellung auszusetzen. Museen würden höhere Versicherungsprämien bezahlen müssen, weil das Risiko einer Gefährdung steige.

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