Flächenverbrauch, Windenergie, Klimagesetz: CSU und Freie Wähler hatten sich bei Umwelt- und Klimaschutz viel vorgenommen. Erreicht haben sie bei weitem nicht alles. Teil 3 der BR24-Serie über die Versprechen der Staatsregierung.
Nach fünf Jahren Regierung von CSU und Freien Wählern ist es Zeit für eine Bilanz: Welche Punkte auf der To-do-Liste wurden abgehakt, welche bleiben offen?BR24 hat den Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern nach konkreten, gut messbaren Vorhaben durchsucht und sowohl gehaltene als auch nicht gehaltene Versprechen herausgearbeitet.
Das Versprechen, eine Prämie auf den Weg zu bringen, hat die Koalition also erfüllt. Verglichen mit dem Verbrauch ist die Entsiegelung allerdings verschwindend. Bis Ende 2022 sind laut Ministerium insgesamt knapp 120.000 Quadratmeter mit der Initiative entsiegelt worden, das entspricht rund 12 Hektar in vier Jahren. Dem gegenüber stehen aktuell 11,3 Hektar Flächenverbrauch pro Tag, von denen jeweils rund die Hälfte versiegelt wird.
Der Freistaat steht wegen seiner vergleichsweise wenigen Windräder immer wieder in der Kritik. Auf Seite 33 des Koalitionsvertrags schrieben die Regierungsparteien: "Wir werden den weiteren Ausbau der Windkraft im Einvernehmen mit Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen voranbringen. Dabei halten wir an der geltenden bayerischen Rechtslage fest." Fest steht: Wirklich vorangekommen ist der Windkraftausbau in der abgelaufenen Legislatur nicht.
Allerdings ist ebenfalls klar: Auch das Vorhaben, "an der geltenden Rechtslage" festzuhalten, wurde gekippt. Damit ist der 10H-Mindestabstand für Windkraftanlagen zur nächsten Siedlung gemeint. Im Herbst 2022 lockerte die Staatsregierung diese Regel – auch weil Bayern laut Bundesgesetz in den nächsten Jahren 1,8 Prozent seiner Fläche als potenzielle Windkraftgebiete ausweisen muss.
Ein erstes bayerisches Klimaschutzgesetz haben CSU und Freie Wähler hingegen verwirklicht. Anfang 2021 trat es in Kraft und sollte den Freistaat bis 2050 klimaneutral machen. Kritiker bemängelten fehlende Verbindlichkeit auf dem Weg dorthin. Kurz darauf platzte vor dem Bundesverfassungsgericht eine politische Bombe: Das Gericht erklärte das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig.
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