Insgesamt 15 Kommunen wollten gerichtlich gegen den 'Segmented Approach' am Flughafen Frankfurt vorgehen. Jetzt sind sie letztinstanzlich gescheitert. Flugzeuge d\u00fcrfen weiter gr\u00f6\u00dfere St\u00e4dte auf Kosten weniger dicht besiedelter Gebiete umfliegen.
Flugzeuge im Landeanflug auf Frankfurt dürfen weiter größere Städte auf Kosten weniger dicht besiedelter Gebiete umfliegen.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof jetzt einen Eilantrag südhessischer Städte abgelehnt. Sie wollten erreichen, dass der Deutschen Flugsicherung die weitere Erprobung eines Anflugverfahrens vorläufig untersagt wird, bei dem der Anflugkorridor nach Süden hin verschoben wird. Bei dem sogenannten "Segmented Approach" werden die dicht besiedelten Großstädte Offenbach, Hanau und Mainz umflogen. Ankommende Flugzeuge werden erst nach dem südlichen Vorbeiflug an diesen Großstädten auf den Endanflug zur Südbahn des Flughafens geführt.
Die Städte Neu-Isenburg, Heusenstamm und Rüsselsheim wollen das verhindern. Der Lärm sei besonders nachts so groß, dass ihnen nicht zugemutet werden könne, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.Der zuständige Senat hat nun am Dienstag entschieden, dass die für einen solchen Unterlassungsanspruch notwendige besondere Dringlichkeit nicht gegeben sei. Durch den weiteren Probebetrieb werde es keinen unzumutbaren Lärmbelastungen kommen.
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