Kopftuchverbot: Berlin erfolglos mit Verfassungsbeschwerde zu Neutralitätsgesetz

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Das Bundesarbeitsgericht hält das Berliner Kopftuchverbot für grundgesetzwidrig. Eine Beschwerde des Landes nahm das Bundesverfassungsgericht nun nicht zur Entscheidung an.

Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im November 2021 kündigte die Grünen-Politikerin Bettina Jarasch, derzeit Berliner Bürgermeisterin und Umweltsenatorin, eine Änderung des Neutralitätsgesetzes an, falls das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidung von 2015 bleibe.

Karlsruhe hatte damals entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist. Im heißt es: „Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an.“Das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung. Unter Verweis auf die Neutralität des Staates untersagt sie bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung.

Gleiches gilt für Lehrkräfte und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den staatlichen Schulen. Davon ausgenommen sind die Lehrkräfte, die Religions- oder Weltanschauungsunterricht erteilen, und solche an beruflichen Schulen und in Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs. Das Land Berlin begründet die Verbote mit der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates.

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