Die Kritik aus Bayern an der geplanten Krankenhausreform war zuletzt besonders laut. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurde nun ein Rechtsgutachten angefordert. Das soll klären, ob die Reform verfassungsgemäß ist.
Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.
Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken.
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