Als praxisfremd wurde der Änderungsentwurf des Begrünungsortsgesetzes im Fachausschuss des Beirats Huchting bezeichnet. Die senatorischen Behörden sollen deshalb nachjustieren.
Bremen soll grüner werden, dafür hat der Senat das Begrünungsortsgesetz erlassen. Ein neuer Änderungsentwurf dieses Gesetzes, der unter anderem etwas am Verbot von Schottergärten und Dachbegrünungen ändern soll, liegt den Beiräten der Stadtteile vor. Im Huchtinger Fachausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Wirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, wurden diese Änderungen diskutiert.
Vor allem im Bezug auf die neuen Reglungen zur Dachbegrünung, die in den Paragrafen drei und vier des Entwurfs behandelt werden, verlangten die Mitglieder eine konkretere Formulierung von den senatorischen Behörden. Hier müsse der Bauherr oder die Bauherrin nachweisen, dass eine Dachbegrünung im Zweifel einen unverhältnismäßigen Mehraufwand bedeuten würde.
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