Kritik an Beschwerde gegen Berliner Wiederholungswahl

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Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten sollen am 12. Februar komplett wiederholt werden. Dagegen haben etliche Berliner Abgeordnete Beschwerde eingelegt. Nicht alle finden das gut.

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Nach Angaben eines Gerichtssprechers haben die Karlsruher Richter noch nicht darüber entschieden, ob sie die Verfahren annehmen. Gesetzlich seien dafür keine Fristen vorgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht sehe aber angesichts der anstehenden Wiederholungswahl am 12. Februar sowie des bereits gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung „eine besondere Eilbedürftigkeit“, teilte der Sprecher am Donnerstag mit.

„Für die Organisation der Wahlen am 12. Februar 2023 ergeben sich aus der Verfassungsbeschwerde bis zu einer möglichen Entscheidung des Gerichts keine Konsequenzen“, heißt es weiter. „Die Vorbereitungen werden deshalb unvermindert fortgesetzt.“

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