Der Ex-Kanzler weist den Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss erneut zurück. Die WKStA hat noch keine Stellungnahme abgegeben.
Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Freitag auf X erklärt, er sei von Journalisten informiert worden, dass die Anklage wegen angeblicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss „unmittelbar“ bevorstehe. Es sei „wenig überraschend“, dass die WKStA „trotz 30 entlastender Zeugenaussagen“ Strafantrag stelle. Als „bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich“ kritisierte der frühere Kanzler, dass Medien einmal mehr vor den Betroffenen informiert würden.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte bereits im Jänner ihren Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet. Der Akt wanderte ins Justizministerium, das grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA hatte, aber noch rechtliche Fragen. Daraufhin ging der Akt wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft, Mitte Juli wieder ins Ministerium und Mitte August zurück zur WKStA.
Die Anklage würde nur den Vorwurf der Falschaussage betreffen. Die weiteren Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren laufen weiterhin. Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war.
Verurteilt werden kann Kurz jedenfalls nur, wenn er auch den Vorsatz hatte, falsch auszusagen. Der Ex-Kanzler bestreitet den Vorwurf. Im Falle einer Verurteilung würden bis zu drei Jahren Haft drohen. Jeden Tag. Überall.
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