Landgericht Mainz: Impfschaden-Urteil: Nutzen für Allgemeinheit überwiegt

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Wegen des großen Nutzens einer Corona-Impfung für die Allgemeinheit hat das Landgericht Mainz die Klage einer Frau gegen Astrazeneca wegen eines möglichen Impfschadens abgewiesen. Im vorliegenden Fall bestehe kein negatives Nutzen/Risikoprofil, erklärte das Gericht am Dienstag schriftlich.

Ein Schild mit dem Landeswappen von Rheinland-Pfalz und der Aufschrift «Landgericht Amtsgericht» prangt an der Fassade.Das Urteil war bereits am Montag gefallen - zunächst aber ohne Begründung. Das Nutzen/Risikoverhältnis umfasst laut dem Gericht eine Bewertung der positiven therapeutischen Wirkung im Vergleich zum Risiko eines Arzneimittels für die Allgemeinheit.

Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro gefordert. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, hatte die Frau in dem Zivilprozess ausgesagt. Im Fall der Klägerin sieht das Gericht kein negatives Nutzen/Risikoprofil. Ob ein solches für die Klägerin persönlich bestanden habe, sei nicht erheblich, da es auf die Gesamtheit der potenziellen Anwender ankomme. Die Vorteile des Impfstoffs bei der Bekämpfung der Covid-19-Gefahr hätten das Risiko von Nebenwirkungen überwogen.

Auch ein Problem durch eine „etwaigen unzureichende Arzneimittelinformation“ sehen die Richter nicht: Bei der Klägerin habe kein Entscheidungskonflikt vorgelegen. Die Kammer sei nicht überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Risiko von Blutgerinnseln sowie eines plötzlichen Hörverlustes nicht hätte impfen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich erwiesen.

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