Legalisierung: Emotional geführte Debatte um Cannabis-Gesetz im Landtag

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Dresden (sn) - Sachsens Landtag bleibt bei der Frage einer Cannabis-Legalisierung tief gespalten. In der Aktuellen Stunde des Parlamentes ließ am

Cannabis bleibt ein idealer Stoff für hitzige Debatten im Sächsischen Landtag. Einen Tag vor der Beratung des Bundesrates prallen in Dresden die Argumente noch einmal aufeinander. Die Grenzen zwischen Koalition und Opposition schwinden.-Legalisierung tief gespalten. In der Aktuellen Stunde des Parlamentes ließ am Donnerstag vor allem die CDU Dampf ab.

Innenminister Armin Schuster bezeichnete die Protokollerklärung als Verhöhnung all der Anträge, die aus den Ländern gekommen seien. Die Ampel-Koalition sei von Angst geleitet, dass ihr die Länder im Bundesrat in den Rücken fallen könnten. Auch an Lauterbach ließ er kein gutes Haar. "Dieses Gesetz ist ein Sicherheitsrisiko und der Minister, der es verantwortet, auch.

Zuvor hatte sich auch die AfD klar gegen das Cannabis-Gesetz ausgesprochen, Vertreter von Linken, Grünen und SPD warben für die. SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas warf der CDU Fake News vor. Die Linken bezichtigten die Union, einen Kulturkampf zu führen, Wasser zu predigen und "Wein zu saufen". Denn die Union lasse sich ihre Bundesparteitage von der Tabak- und Alkohollobby mitfinanzieren.

Die Freien Wähler forderten die sächsische Regierung am Donnerstag auf, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, um "wenigstens das Schlimmste zu verhindern". "Insbesondere richten wir einen dringenden Appell an Rot-Grün, ihre Naivität in Bezug auf das Gesetz aufzugeben und sich den Realitäten zu stellen."

Dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zufolge sollen Besitz und Anbau der Droge in begrenzten Mengen vom 1. April an legal sein. Erlaubt sein soll grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Das Gesetz kommt am Freitag in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig.

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