Ein Lkw mit Päckchen und Paketen brennt aus, darunter wohl auch Weihnachtsgeschenke. So geschehen auf der A9. Wer haftet eigentlich in so einem Fall? Sind die Pakete versichert? 🎁
Auf der A9 bei Münchberg ist am Montagabend ein Lastwagen komplett ausgebrannt. Er hatte Postsendungen geladen. Der Fahrer blieb unverletzt, der Schaden an Sattelzug, Ladung und Teerdecke soll laut Polizei mehr als 200.000 Euro betragen. Ein Sprecher der Polizei kommentiert den Unfall so: "Jetzt fehlen bestimmt irgendwo die Weihnachtsgeschenke." Wer haftet in einem solchen Fall? BR24 hat bei der Deutschen Post DHL Group nachgefragt.
Ist der Inhalt eines Pakets mehr wert als 500 Euro, sollten Privatkunden eine Transportversicherung abschließen. Wichtig für Kunden ist es dabei, immer den Einlieferungsbeleg beziehungsweise die Nummer zur Nachverfolgung aufzubewahren. Nur so kann das Paket zurückverfolgt werden.Nicht versichert sind hingegen gewöhnliche Briefe. Geldsendungen per Brief können versichert werden, wenn der Kunde die entsprechende Versandart nutzt.
Ebenfalls nicht versichert sind Päckchen. Bei dieser Versandform wird, wie auch bei Briefen, weder die Einlieferung und die Beförderung noch die Auslieferung dokumentiert. Der Versand eines Päckchens ist günstiger als die eines Pakets, allerdings trägt hier der Absender das Risiko bei einem Verlust.
In diesem Fall haftet das Unternehmen, wie es auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe, für alle versicherten Produkte, zum Beispiel also Pakete. Obendrein wird der Transportdienstleister in diesem Fall zeitnah auf die Absender der Sendungen zugehen, um die Schadensersatzansprüche zu regeln, damit Betroffene reagieren können.Am Montag ist bei Münchberg ein Lkw mit Postsendungen ausgebrannt.
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