Lützerath – Verlegung der Mahnwachen voraussichtlich rechtmäßig
Die Bestätigungsverfügungen des Polizeipräsidiums Aachen, mit denen für die beiden Mahnwachen „Keine Räumung von Lützerath“ sowie die „Die Kirchen im Dorf lassen“ der jeweilige Versammlungsort neu geregelt wird, sind voraussichtlich rechtmäßig.
Das hat das Verwaltungsgericht Aachen heute in zwei Eilverfahren entschieden. Zur Begründung führt es aus: Die vom Polizeipräsidium angeordnete örtliche Verlegung der Mahnwachen auf eine Fläche in Sichtweite von Lützerath ist nicht zu beanstanden. Diese sollten ursprünglich auf Grundstücken stattfinden, die im Eigentum der RWE Power AG stehen bzw. hinsichtlich derer eine sofort vollziehbare Besitzeinweisung erfolgt ist.
Gegen diese Beschlüsse können die Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
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