Bei 370 Tieren soll in einem Betrieb im Bezirk Korneuburg überhaupt keine Betäubung vor der rituellen Schlachtung vorgenommen worden sein. Sechs Männer sind angeklagt.
Schächtschnittbetäubt. Eine Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg lag vor. Ab etwa 9.00 Uhr sei dann nicht mehr nach Vorschrift gehandelt worden.StaatsanwältinTags darauf war in der Früh und am Nachmittag eine Amtstierärztin anwesend. In dem Zeitraum sei „alles ordnungsgemäß abgelaufen“, dazwischen seien weitere 109 Schafe ohne Betäubung geschächtet worden.
Hingewiesen wurden von den Beschuldigten und der Verteidigung auf für die Schächtungen vorliegende Bewilligungen. Dass viele behördliche Dinge korrekt abgelaufen sind, wollte auch der vorsitzende Richter nicht bestreiten. „Nur da haben die Schafe nichts davon, wenn es am Papier richtig steht und die Menschen machen es falsch.“ Auf vorhandenemwerde „gesäbelt, dass mir alles leidtut“, befand der Richter, „ich habe heute in der Nacht geträumt davon“.
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