Die Anfechtungsansprüche bestehen bei Zahlungen, die bis zu sechs Monate vor Insolvenzeröffnung erfolgten. Auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz zählt zu den Empfängern von Schreiben, in denen der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert, die kurz vor der Insolvenzeröffnung geleistet wurden.
Die Anfechtungsansprüche bestehen bei Zahlungen, die bis zu sechs Monate vor Insolvenzeröffnung erfolgten. Auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz zählt zu den Empfängern von Schreiben, in denen der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordert, die kurz vor der Insolvenzeröffnung geleistet wurden.
Beim Versuch des Masseverwalters, für die Gläubigerinnen und Gläubiger zu retten, was zu retten ist, stehen – neben der Verwertung der Immobilien – Zahlungsflüsse im Fokus, die bis zu sechs Monate vor der Insolvenz erfolgten. Hier winken Anfechtungsklagen.
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