Verwaltungsgericht Köln: Mitglieder der 'Ülkücü“-Bewegung (“Graue Wölfe“) sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig Der Widerruf der waff
Verwaltungsgericht Köln: Mitglieder der „Ülkücü“-Bewegung sind voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig
Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern der „Ülkücü“-Bewegung ist aller Voraussicht nach rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen vom heutigen Tag entschieden und damit die Eilanträge von zwei Mitgliedern eines Ortsvereins der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V. abgelehnt.
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