Nach dem Amoklauf in Hamburg wird die Debatte um eine Verschärfung des Waffenrechts wieder laut. Bundesinnenministerin Faeser will künftig ein psychologisches Gutachten für alle Antragsteller einer Waffenbesitzkarte. Reicht das?
Acht Tote, darunter ein ungeborenes Kind und der mutmaßliche Amokläufer, acht Verletzte. Und es hätten noch viel mehr Opfer werden können, als am Donnerstagabend gegen 21 Uhr in einem Gebäude der Zeugen Jehovas im Hamburger Norden Schüsse fielen. Die Polizei war schnell am Tatort. Der mutmaßliche Täter Philipp F. erschoss sich, bevor er überwältigt werden konnte.
Die Pläne der Ministerin sehen vor, dass beim Antrag auf eine Waffenbesitzkarte künftig kontrolliert werden soll,"ob jemand psychologisch geeignet ist". Dazu brauche man gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden eine Überprüfung, so Faeser."Wir wollen vor allen Dingen eine bessere Vernetzung zwischen den Behörden." Das sei zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel wichtig.
Daneben folgt bei jedem Antragsteller, egal welchen Alters, eine"Überprüfung der Zuverlässigkeit". Dabei soll eigentlich nicht nur von der kommunalen Waffenbehörde ein Auszug aus dem Strafregister angefordert werden, sondern auch die zuständige Verfassungsschutzbehörde Auskunft erteilen, beispielsweise darüber, ob der Antragsteller etwa Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist oder war.
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