Facebook und Instagram dürfen Daten ihrer Nutzer:innen nicht mehr in die USA übertragen – das ordnen EU-Datenschutzbehörden an. Die Entscheidung ist voerst Endpunkt eines langen Rechtsstreits. Sie könnte das Geschäftsmodell von Meta empfindlich treffen.
Wegen Klagen von Schrems hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahrzehnt zweimal, die den Datenschutz in den USA pauschal als gleichwertig zur EU einstufen. Auch der aktuelle irische Strafbeschluss gegen Meta geht auf eine Datenschutzbeschwerde von Schrems und seiner Nichtregierungsorganisation noyb zurück.
Laut der irischen Anordnung erhält Meta eine Übergangsfrist von fünf Monaten, um europäische Nutzer:innendaten in die EU zu holen. Noch ist unklar, wie sich die Entscheidung auf das Geschäft von Meta und seiner Dienste Facebook und Instagram auswirken wird. Meta kündigtean, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.
Dass es bald kein Facebook oder Instagram in Europa gibt, glaubt der Datenschützer Schrems nicht. „Die leeren Drohungen von Facebook, dass sie ihre Dienste in Europa einstellen werden, sind lächerlich. Europa ist bei weitem der größte Markt für Facebook außerhalb der USA.“ Wolle Meta seine Dienste allerdings weiter betreiben, müsse es seine Datensilos trennen – und europäische Daten auf Servern in der EU besser schützen.
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