In Berlin ist eine Aktivistin der „Letzten Generation“ am Mittwoch von einem Gericht zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie an mehreren Straßenblockaden der Gruppe teilgenommen hatte.
„Das Gericht hat die Angeklagte gestern wegen versuchter Nötigung sowie Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt“, erklärte eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte.
Dabei ist das Urteil sogar härter, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese hatte eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Das Gericht habe jetzt fünf Wochen Zeit, die schriftlichen Urteilsgründe abzufassen.Melden Sie sich an und diskutieren Sie mit
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