Nachbarn kann man sich nicht aussuchen: Was man dulden muss, und was nicht

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Nachbarn kann man sich nicht aussuchen: Was man dulden muss, und was nicht
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Im Idealfall gießen sie die Blumen, doch manchmal ärgert man sich auch über sie. Über Fälle, die vor dem OGH gelandet sind.

Durchschnittsmenschen in vergleichbarer Lage.. Als Nachbar gilt dabei nicht nur der unmittelbare Anrainer des Grundstücks, von dem störende Einwirkungen ausgehen. Auch weiter weg wohnende Personen sind rechtlich gesehen Nachbarn, sofern sie durch die Einwirkungen betroffen sind.Auch die Lage des Grundstückes oder auch der Wohnung spielt eine Rolle, so die Expertin.

Hängen Äste von Nachbars Bäumen über den Zaun in den eigenen Garten, darf man die Früchte ernten. Bei überhängenden Ästen ist es so, dass es keine gesetzliche Verpflichtung des Baumeigentümers gibt, die Äste regelmäßig abzuschneiden. Aber jeder Nachbar kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln einer fremden Pflanze aus seinem Boden und die über den Zaun hängenden Äste entfernen bzw. abschneiden.

Es kommt immer wieder vor, dass Nachbarn Überwachungsanlagen installieren. Die systematische Videoüberwachung durch Nachbarn stellt im Normalfall einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar, wenn auch die Wohnungstüre des Nachbarn oder allgemeine Flächen erfasst werden. Bei Mehrfamilienhäusern besteht eine Meldepflicht. Bei Privatgrundstücken muss man sicherstellen, dass benachbarte Privatgrundstücke nicht erfasst werden.

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