Neuer Vertrag untergejubelt: Verbraucherzentrale warnt vor mieser Masche bei Strom- und Gasverträgen

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Neuer Vertrag untergejubelt: Verbraucherzentrale warnt vor mieser Masche bei Strom- und Gasverträgen
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Zahlreiche Gas- und Strom-Kunden sind betroffen: Manche Vermittler schieben Verbrauchern unbemerkt Energieverträge unter, die diese gar nicht abschließen wollen. Was Kunden beachten sollten.

Auch in diesem Winter sind wieder zahlreiche Vermittler mancher Energieanbieter unterwegs, die ihren Opfern auf unseriöse Art Energieverträge verkaufen wollen, warnt die Verbraucherzentrale Saarland.

Die Vorgehensweise sei eigentlich nicht neu, aber anscheinend effektiv: Die Vermittler machen oft nicht deutlich, dass sie einen Anbieterwechsel einleiten wollen. Sie fragen aber genau die dafür benötigten Daten ab. Wenig später erhalten die Kunden dann ein Begrüßungsschreiben ihres neuen Anbieters und eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten – der Wechsel ist schon vollzogen, ohne dass sie es mitbekommen hatten.

Sollte dies doch passiert sein, haben Kunden 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Sie sollten auf jeden Fall auch ihren bisherigen Energieanbieter darüber informieren, dass sie nicht kündigen wollten und in ihrem Vertrag bleiben möchten, rät Désirée Fuchs.Seit dem 27. Juli 2021 können Sonderverträge nicht mehr telefonisch geschlossen werden. Ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung bedarf der Textform.

Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses nur, wenn Kunden bei dabei gleichzeitig auch über ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß und formal richtig belehrt wurden. Eine verspätete Belehrung nach dem Vertragsschluss lässt die Widerrufsfrist von 14 Tagen erst mit Zugang der Belehrung beginnen, erklärt die Juristin.

Solange Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, beträgt die Frist für Ihren Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss: „Kunden sollten ihren Widerruf beim neuen Lieferanten am besten schriftlich per Fax, zum Beispiel aus einem Copy-Shop, oder Einschreiben einsenden. E-Mails sind nicht geeignet“, betont die Verbraucherzentrale.

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