Ein verurteilter Straftäter hat Freigang, wenig später ist eine Frau tot. Ist der Mann erneut straffällig geworden? Der Angeklagte streitet es ab. Nun wird vor Gericht nach der Wahrheit gesucht.
Göttingen - Im Prozess um eine erstochene Frau hat der Angeklagte, ein im Maßregelvollzug untergebrachter Mann, die Tat zurückgewiesen. Er habe das Opfer während eines Freigangs 2021 weder gesehen noch sei er ihm begegnet, hieß es in einer Erklärung, die sein Verteidiger zum Prozessauftakt am Landgericht Göttingen am Dienstag vorlas.
In der Anklageverlesung machte die Staatsanwaltschaft klar, dass sie den Angeklagten für gefährlich für die Allgemeinheit hält. Er habe an dem Maisfeld mit einer zehn Zentimeter langen Klinge auf die Frau eingestochen und dabei unter anderem ihre rechte Halsschlagader komplett durchtrennt. Insgesamt habe er fünf Mal zugestochen. Die Frau sei unter anderem am Blutverlust gestorben. Den Tod des Opfers habe der Verdächtige zumindest billigend in Kauf genommen.
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