Kiffen in der Nähe von Jugendlichen wird in NRW teuer, unerlaubtes Werben aber noch viel mehr. Das legt ein neuer Bußgeldkatalog fest. Zudem wird der Konsum von Cannabis auf Volksfesten verboten.
Kiffen in der Nähe von Jugendlichen wird in NRW teuer, unerlaubtes Werben aber noch viel mehr. Das legt ein neuer Bußgeldkatalog fest. Zudem wird der Konsum von Cannabis auf Volksfesten verboten.
Die Landesregierung hat dazu eine Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung beschlossen und den entsprechenden Bußgeldkatalog erstellt. Zudem stellt laut Gesundheitsministerium ein neuer Erlass klar, dass der Konsum von Cannabis bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten grundsätzlich verboten ist.
Daher sei der Veranstalter in der Pflicht, entweder Verstöße zu kontrollieren oder den Konsum auf dem Gelände pauschal zu verbieten. Das Verbot gilt laut dem Erlass auch im Umkreis von 100 Metern rund um das Veranstaltungsgelände. Der Bußgeldkatalog regelt den "Umgang mit Cannabis", das "Konsumverbot" zum Beispiel in der Nähe von Kindern und das "Allgemeine Werbe- und Sponsoringverbot". Wer innerhalb von drei Jahren zwei Mal gegen die gleiche Regel verstößt, muss den doppelten Satz bezahlen. "Bei Fahrlässigkeit sind die Regel- und Rahmensätze zu halbieren", heißt es im Bußgeldkatalog für die Gemeinden.
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