BONN (dpa-AFX) - Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius hat sein Verteidiger die Vorwürfe der besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Olearius habe von den Leerverkäufen
nichts gewusst und hätte deren Einsatz auch nicht gebilligt, sagte sein Anwalt Klaus Landry am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht.
Leerverkäufe sind ein zentrales Element der Cum-Ex-Geschäfte, bei denen nicht gezahlte Kapitalertragssteuern erstattet wurden und der Staat dadurch um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde."Er hat und hätte niemals die Anrechnung oder gar Erstattung von KESt beantragt, die zuvor nicht einbehalten und abgeführt worden war", sagte Landry.
Landry monierte zudem, dass es bei seinem Mandanten in der Öffentlichkeit zu einer irreparablen Vorverurteilung gekommen sei. Olearius werden 14 Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung vorgeworfen. In zwei Fällen davon sei es beim Versuch geblieben. Im Kern geht es um den Zeitraum 2006 bis 2011 - also die Hochphase der Cum-Ex-Geschäfte. Olearius' mutmaßlich begangenen Taten rechnen die Ankläger einen Steuerschaden von 280 Millionen Euro zu.
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