Ein Gewerkschafter soll eine Flugbegleiterin sexuell belästigt haben. Laut Gericht hat sie sich dabei jedoch '20 Sekunden zu spät' gewehrt.
"Dieses Urteil wirft uns 30 Jahre zurück", kommentierte Anwältin Maria Teresa Manente das Skandal- Urteil des Mailänder Berufungsgerichts vom Dienstag. Dieses bestätigte den Freispruch gegen den Ex-Gewerkschafter Raffaele M. aus dem Jahr 2022. Er soll bereits 2018 die Stewardess Barbara D. in seinem Büro am Mailänder Flughafen betatscht, massiert und gegen ihren Willen geküsst haben.
Die Frau wandte sich danach an den Frauenschutzverein Differenza Donna, die den Fall vor Gericht brachte. Doch das Gericht entschied im erstinstanzlichen Verfahren zu M.s Gunsten: Die 20 Sekunden, die sie brauchte, um auf die Belästigung zu reagieren, seien"zu lang" gewesen, begründeten die Richter.
Ein Gewerkschafter wurde in Italien freigesprochen, nachdem er eine Stewardess sexuell belästigt hatte, da das Gericht entschied, dass sie sich"20 Sekunden zu spät" gewehrt habe Dieses Urteil hat zu Empörung geführt und wird als Rückschritt in der italienischen Rechtssprechung der letzten Jahrzehnte angesehen
Die Beweislast liegt beim Opfer, was dazu führt, dass Frauen"ein zweites Mal zu Opfern" gemacht werden, und es wird gefordert, die Istanbul-Konvention zum Schutz der Frauen im italienischen Recht umzusetzen
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