Paragraph 219a: Bundestag schafft Werbeverbot für Abtreibungen ab

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Der Bundestag schafft das Werbeverbot für Abtreibungen ab. Damit soll der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere erleichtert werden.

für ungewollt Schwangere erleichtert werden. Der bisher geltende Paragraf 219a verbietet es Ärztinnen und Ärzten für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Zugleich führte er aber auch dazu, dass sie keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus feierte das geplante Ende des sogenannten Werbeverbots für Abtreibung als einen"Triumph". Auf diese Weise werde die Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland gestärkt, sagte die Grünen-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Paus äußerte sich erleichtert darüber, dass diese Praxis nun der Vergangenheit angehören soll.

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