Pauschalreisende können wegen Corona Geld zurückverlangen

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EuGH-Urteil: Pauschalreisende können wegen Corona Geld zurückverlangen

Pool und Strand gesperrt, Essen im Zimmer, Ausgangssperren - die Corona-Maßnahmen konnten den Urlaub unter Umständen ziemlich vermiesen. Aber dürfen Pauschalreisende deswegen unter Umständen ihr Geld zurückverlangen? Ja, sagt der Europäische Gerichtshof und stellt sich recht deutlich auf die Seite von Pauschalurlaubern.

Hintergrund des Urteils vom Donnerstag ist ein Fall aus Deutschland. Die zwei Kläger buchten für März 2020 eine zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Zwei Tage nach ihrer Ankunft wurden dort wegen der Corona-Pandemie die Strände gesperrt und eine Ausgangssperre verhängt. Im Hotel war der Zutritt zu Pools und Liegen verboten, das Animationsprogramm wurde komplett eingestellt. Nach sieben Tagen endete die Reise - also deutlich früher als geplant.

Die Luxemburger Richter nehmen die Reiseveranstalter nun in die Pflicht: Corona-Maßnahmen können gegen den bei der Buchung abgeschlossenen Vertrag darstellen. Dafür müssten die Reiseveranstalter haften, unabhängig davon, ob ihnen die Probleme zugerechnet werden könnten.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit den Rechten von Reisenden während der Pandemie beschäftigt. Viele Verfahren drehen sich bislang um Rücktrittsfragen. Vor allem in den ersten Corona-Monaten haben Urlauber aus Sorge vor einer Ansteckung ihre Buchung zurückgezogen und blieben mitunter auf hohen Stornokosten sitzen. Ob solche Kosten in Anbetracht der Umstände gerechtfertigt sind, beurteilten die Gerichte zuletzt unterschiedlich.

Der Bundesgerichtshof entschied im Sommer den Fall einer 84-Jährigen mit Lungenproblemen. Sie durfte demnach von einer Donaukreuzfahrt im Juni 2020 kurzfristig zurücktreten und musste keine Stornokosten zahlen. In einem anderen Fall haben die Karlsruher Richterinnen und Richter jedoch den EuGH eingeschaltet. Hier geht es darum, welcher Zeitpunkt für einen kostenlosen Rücktritt entscheidend ist - und welche Rolle etwa eine Reisewarnung spielt. Hier steht ein Urteil noch aus.

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