Peter S. zeigt Reue vor Gericht: Wieso der Angeklagte im Yeboah-Prozess nach Jugendstrafrecht verurteilt wird

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Genau 32 Jahre nach dem tödlichen Brand eines Asylbewerberheims in Saarlouis neigt sich der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter dem Ende zu. Seit Dienstag steht nun fest, dass der Angeklagte Peter S. nach Jugendstrafrecht verurteilt wird – das ist die Begründung.

Nach Einschätzung der Jugendgerichtshilfe und einer Gutachterin soll der Angeklagte im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 innach Jugendrecht bewertet werden.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem heute 52-jährigen, deutschen Angeklagten vor, den Brand aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben. Der damals 27-jährige Asylbewerberaus dem westafrikanischen Ghana war infolge der Flammen gestorben. Der Angeklagte hatte im Prozess ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein. Gelegt habe das Feuer aber ein damaliger Bekannter aus der Skinhead-Szene. Der Prozess läuft bereits seit November vergangenen Jahres.

Zu Beginn des Verhandlungstages überraschte der Angeklagte mit einer weiteren Einlassung. Er bereue sein Fehlverhalten im Jahre 1991, ließ er über seinen Anwalt vorlesen. Er habe ein Mitglied einer Gruppe sein und dazugehören wollen. Mittlerweile habe er sich aber distanziert und sei Vater. Von Freunden und Familie für ihn gesammeltes Geld in Höhe von 3000 Euro wolle er den Brandopfern zur Verfügung stellen.

Im Prozess ging es am Dienstag neben der Frage des Jugendrechts vor allem um die damaligen Lebensverhältnisse und den Alkoholkonsum des Mannes. Der Angeklagte habe sein Leben damals ohne Weitsicht auf die Konsequenzen geführt, sagte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Der erster Bruch in seinem Lebenslauf sei geschehen, als er erfahren habe, dass sein Stiefvater nicht sein leiblicher Vater sei.

Auf den Tag genau 32 Jahre nach dem Brandanschlag am 19. September 1991 wurde am Dienstag die Beweisaufnahme des Prozesses geschlossen. Nach 44 Hauptverhandlungstagen steht am kommenden Montag das Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft an.

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