Im Rechtsstreit um fehlerhafte Beatmungsgeräte hat sich der Medizintechnikkonzern Philips mit einem Teil der US-Kläger auf eine Vergleichszahlung geeinigt.
Die Einigung bezieht sich allerdings nur auf Kläger, die wirtschaftlichen Schaden geltend machten, wie der Konzern am Donnerstag mitteilte. Dazu zählen etwa Nutzer der Geräte sowie Versicherer. Davon unberührt sind Klagen, in denen es um angebliche gesundheitliche Schäden geht. An der Börse weiteten die Aktien ihre Verluste auf die Nachricht hin noch etwas aus. Am Nachmittag notierten sie rund eineinhalb Prozent im Minus.
Philips hatte weltweit rund 5,5 Millionen Beatmungsgeräte zurückrufen müssen. In den betroffenen Geräten wurde ein Dämmschaumstoff verarbeitet, von dem sich Partikel lösten. Der darin verwendete Schaumstoff steht im Verdacht, im Laufe der Zeit giftig zu werden. Neben den Rückstellungen von 575 Millionen aus dem ersten Quartal hatte das Unternehmen rund eine Milliarde Euro für den Rückruf eingeplant.
Die aktuelle Regelung beinhaltet keine Einigung mit Klägern, die einen Ausgleich für Gesundheitsschäden durch die Nutzung der Geräte oder eine medizinische Überwachung wollen. Diese weist Philips zurück. Die Philips-Aktie notiert an der EURONEXT in Amsterdam zeitweise 1,70 Prozent tiefer bei 19,718 Euro.Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf Philips N.V.
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