Polizei darf keine Gebühren nach Klebe-Blockaden verlangen!

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Unglaublich: Die Polizei darf keine Gebühren erheben, wenn sie Klima-Kleber von der Straße löst und wegträgt! Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Ein Klima-Chaot hatte gegen einen Gebührenbescheid vom 13. April in Höhe von 241 Euro geklagt. Er hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Letzte-Generation-Blockierern auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt. Die Einsatzkräfte mussten seine festgeklebte Hand mühsam lösen und ihn dann von der Fahrbahn tragen.

Die Behörde schickte dem Klima-Chaoten daraufhin einen Gebührenbescheid. Begründung der Polizei: Der Straßenverkehr wurde durch die Sitzblockade erheblich behindert. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung!Doch der Nerv-Kleber widersprach dem Bescheid erst und klagte dann. Und hatte jetzt damit im Eilverfahren Erfolg! Laut Gericht gilt das Eingreifen der Polizei in diesem Fall nicht als Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere.

Der einzige Zweck für das Eingreifen der Polizei laut Gericht: „den ungehinderten Straßenverkehr“ ermöglichen. Die Polizei muss dem Klima-Radikalen jetzt die 241 Euro zurückzahlen.„Dieses Urteil macht mich fassungslos“, so der Neuköllner CDU-Abgeordnete Christopher Förster zur B.Z.

Innen-Experte Martin Matz : „Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Insoweit ist das nur der Zwischenstand.“ Dies ändere zudem nichts daran, dass die von den Klima-Klebern verursachten Schäden am Straßenbelag oder am Brandenburger Tor trotzdem in Rechnung gestellt werden könnten.

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