Polizei entsperrt Smartphone: Landgericht billigt erzwungenen Fingerabdruck

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Landgericht erlaubt Handy-Entsperrung durch erzwungenen Fingerabdruck Biometrie Strafverfolgung

Dank biometrischer Erkennungsmethoden ist ein IT-Gerät wie ein Smartphone oder ein Laptop mit dem Auflegen eines Fingers oder dem Blick in die Kamera sekundenschnell entsperrt – ganz ohne Passworteingabe. Was für den Nutzer bequem ist, macht sich auch die Justiz zunehmend zunutze.

Der Verdächtige beschwerte sich über das Vorgehen beim Landgericht. Die 2. Strafkammer beschloss daraufhin mit dem jetzt vom Rechtsanwalt Detlef Burhoff, dass die angefochtene Entscheidung "der Sach- und Rechtslage" entspreche.

Die Abnahme und Verwendung von Fingerabdrücken für das Öffnen des Mobiltelefons sei für Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens "notwendig und mithin verhältnismäßig", begründen die baden-württembergischen Richter ihre Entscheidung. "Insbesondere bleibt das Grundrecht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Strafrechtspflege zurück.

Das Entsperren des Speichermediums sei "ein notwendiges Zwischenziel", führt die Kammer aus. Der Zugriff auf die auf dem Mobiltelefon gespeicherten Daten könne in der Regel "mit ähnlicher Begründung" auf andere Normen wie etwa Paragraf 110 StPO gestützt werden. Die Maßnahme sei auch deswegen erforderlich, weil der Beschuldigte den Code nicht freiwillig herausgegeben habe und etwaige Passwörter nicht auffindbar gewesen seien.

und "ein Stück weit traurig". Es handle sich um das "übliche Ergebnis, das entsteht, wenn man ergebnisorientiert 'argumentiert'". Problematisch sei dabei auch, dass mit der StPO "Zufallsfunde" möglich seien. Wenn Ermittler also wegen Verdachts auf Drogenhandel ein Handy durchsuche und verbotene andere Inhalte fänden, gebe es das nächste Strafverfahren.

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