Presseerklärung zum Verfahren Till Lindemann gegen Shelby Lynn

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Berlin (ots)   Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persön

Landgericht Hamburg sieht in Shelby Lynns Aussagen keine Verdachtsäußerung, sondern eine bloße Meinungsäußerung, die das Persönlichkeitsrecht Till Lindemanns nicht verletze.

Über die sozialen Netzwerke Twitter und Instagram sowie in einem Interview mit der BBC hatte Shelby Lynn nach dem Besuch eines Rammstein-Konzerts in Vilnius am 22.05.2023 erklärt, ihr seien Drogen in den Drink gemischt worden. Diese Aussage wurde in den sozialen Netzwerken und in den Medien zum Anlass genommen, um zu Lasten unseres Mandanten schwerwiegende Vorwürfe zu erheben. So war u.a.

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