Am Samstag sollen möglicherweise in München pro-palästinensische Aktionen stattfinden. Wie sollen die Behörden das einordnen? Ist das gegen Israel - und besteht genügend Distanz zur Hamas?
"Wir haben eine dynamische Lage", sagt Oberstaatsanwalt Andreas Franck. Er ist Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz. Was Franck meint: Was noch vor wenigen Wochen kaum aufgefallen wäre, wird jetzt - nach dem Terror vom 7. Oktober in Israel - als Billigung dieser Verbrechen gewertet.Beispiel: Der hinlänglich bekannte Slogan "from the river to the sea, Palestine will be free".
In Augsburg beispielsweise hat die Stadt inzwischen schon die dritte Allgemeinverfügung erlassen, um mit der "Emotionalisierung und aufgeheizten Stimmung" umzugehen: In der Verfügung heißt es, das "Billigen von Straftaten wie den Terrorangriffen auf Israel" könne "mit bis zu drei Jahren Haft geahndet" werden.
Von "Verunsicherung" spricht der Oberstaatsanwalt. Manche Versammlungsleiter, sagt Franck, würden schon vor Beginn einer Demonstration mit ihren Transparenten zur Polizei gehen, um sie auf ihre Zulässigkeit prüfen zu lassen. "Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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