Prozess wegen Besitzes von Kinderpornografie

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Landgericht Hamburg

Wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte muss sich von Dienstag an ein 46-Jähriger vor einer Großen Strafkammer am verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mehr als 160.000 Dateien mit Bildern und Videos auf Datenträgern gespeichert zu haben. Die Aufzeichnungen sollen zum Teil schwerste Missbrauchs- und Gewalttaten an Babys, Kleinkindern und Kindern zeigen. Allein die Videos hätten eine Gesamtabspieldauer von mehr als 15 Tagen.

Normalerweise werden Anklagen wegen Besitzes von Kinderpornografie vor Schöffengerichten am Amtsgericht verhandelt. Wegen des Umfangs und der Schwere der Vorwürfe sei in diesem Fall das Landgericht zuständig, erklärte ein Gerichtssprecher. Seit einer Gesetzesverschärfung 1. Juli 2021 gilt der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen, das mit einem bis zehn Jahre Haft bestraft werden kann. Der Angeklagte sei zudem einschlägig vorbestraft, hieß es.

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