Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Union Berlin wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt.
am Freitag mitteilte. Davon können bis zu 13.300 Euro vom Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. am 6. August hätten Union-Anhänger mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Zudem sei unmittelbar nach dem Abpfiff ein Anhänger des Heimteams auf das Spielfeld gelaufen, hieß es in der Mitteilung.
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