Rangsdorf: Behördenfehler mit schweren Folgen – Familie muss Haus wohl abreißen

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Familie erwarb Grundstück in Rangsdorf bei fehlerhafter Zwangsversteigerung. Der Eigentümer, ein Amerikaner, wurde nie kontaktiert. Gibt es eine Entschädigung?

Ein paar Monate später standen Kristin W. und ihr Ehemann im Grundbuch, sie nahmen einen Kredit auf und bauten für 350.000 Euro ihr neues Zuhause. Kurz nach ihrem Einzug ins Eigenheim im Jahr 2012 meldete sich der vorherige Eigentümer des Grundstücks – ein deutschstämmiger Manager aus den USA, der derzeit in der Schweiz leben soll. Er gab an, die Immobilie von seiner Großtante geerbt zu haben und seit 1993 im Grundbuch zu stehen.

Gerichtlich forderte er sein Grundstück zurück. Das Landgericht Potsdam entschied daraufhin, dass die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Areals sei. Grund: Das Amtsgericht Luckenwalde habe es versäumt, ausreichend nach dem Erben zu suchen. Diese Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht invor zehn Wochen bestätigt.

Eine Revision gegen das Urteil ließ des OLG nicht zu. Dagegen legte die Familie Ende Juli eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet. Hoffmann nannte die Nichtzulassungsbeschwerde einen weiteren Punkt in der Strategie. Nicht alle rechtlichen Fragen seien geklärt worden, erklärte die Ministerin am Donnerstag. Nach der gescheiterten Einigung mit dem Eigentümer habe man nun die dritte Stufe in Angriff genommen, so Hoffmann. Ein gemeinsamer Gutachter solle jetzt den aktuellen Wert von Grundstück und Haus ermitteln.

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