Die Eigentümer der Rigaer94 scheitern vor dem Kammergericht. Ihre Rechtsfähigkeit ist nicht zu beweisen, alle Räumungsklagen zum Scheitern verurteilt.
BERLIN taz | Im juristischen Tauziehen um das linksradikale Hausprojekt Rigaer Straße 94 hat die Eigentümerseite eine erneute schwere und voraussichtlich finale Niederlage erlitten.
Ebenso wie das Landgericht vertritt das Kammergericht – Berlins höchstes Gericht – die Auffassung, dass es dem Prozessvertreter der Klägerin, Anwalt Markus Bernau, an einer wirksamen Prozessvollmacht fehlt. Bei der eingereichten Vollmacht einer Lafone Investment Limited – ohne s am Ende – könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich „um zwar namensähnliche, aber doch um zwei unterschiedliche Gesellschaften handelt“, so das Gericht.
Firma nicht rechtsfähig Doch nicht nur das: Das Gericht zweifelt die Rechtsfähigkeit der Briefkastenfirma insgesamt an. So könne von der Bestellung von Burton „zum Direktor“ der Klägerin „nicht ausgegangen werden“. Die notwendige Bescheinigung hierfür sei „nicht nachgewiesen“. Burton sei demnach nicht berechtigt, eine Prozessvollmacht auszustellen.
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