Man weiß es ja eigentlich besser: Zum Abbiegen gehört der Schulterblick, innerorts sind nur 50 km/h erlaubt, in zweiter Reihe darf man nicht parken. Oft
Demnach ist auch die häufig im Straßenverkehr zu beobachtende „Höflichkeitsgeste“, anderen Verkehrsteilnehmern per Lichthupe Vorrang zu gewähren, verboten. So handhaben es häufig Autofahrer, die auf eine Ampel zufahren, die gerade auf Rot springt und so den Linksabbiegern zeigen, dass sie bereits abbiegen können.
Eine missbräuchliche Verwendung der Lichthupe kann mit fünf Euro Verwarnung geahndet werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe belästigt oder blendet, dem drohen zehn Euro Verwarngeld.
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