Vaduz (ots) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. September 2023 die Verordnung über die Abänderung der Sanierungs- und Abwicklungsverordnung (SAV) beschlossen. Die SAV regelt die Durchführung
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 19. September 2023 die Verordnung über die Abänderung der Sanierungs- und Abwicklungsverordnung beschlossen. Die SAV regelt die Durchführung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes . Das SAG wurde durch die Umsetzung der Richtlinie 2019/879 abgeändert. Die abgeänderte Fassung des SAG ist am 1. Mai 2023 in Kraft getreten.
Im Zuge der Abänderung des SAG wurde in Art. 19 ein neuer Abs. 5 eingefügt. Die gegenständliche Abänderung der SAV hat nun insbesondere die Durchführung dieser Bestimmung zum Inhalt und führt neu die Prüfung der Abwicklungsfähigkeit von Banken und bewilligten Mutterfinanzholdinggesellschaften durch Revisionsstellen ein. Zudem wurden redaktionelle Anpassungen und Korrekturen der SAV vorgenommen.
Als erste Prüfperiode wurde das Geschäftsjahr 2024 mit Berichterstattung im 2025 bestimmt. Folglich wurde die Geltung der Abänderung der Verordnung auf den 1. Januar 2024 festgelegt.T +423 236 64 47Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100911461Megatrend Künstliche IntelligenzSteigen Sie jetzt ein und nutzen Sie die einmalige Chance, die Ihnen die KI-Revolution bietet! Wir zeigen Ihnen 3 ETFs für zukunftsorientierte Anleger.Hier klicken
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