Reiserecht zu Nebel und Regen: Schlechtes Wetter kein Grund für Reisepreiserstattung

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Der Urlaub hätte traumhaft werden können: eine Rundreise für 18.000 Euro nach Ecuador, auch ins Amazonasgebiet. Wenn da nicht der Regen gewesen wäre. Ein Paar fordert Geld zurück – und scheitert.

Das Oberlandesgericht Frankfurt sah dafür keinen Anlass. Schlechtes Wetter am Zielort sei kein Grund für eine Preisminderung bei Pauschalreisen, urteilte es. Die Touristinnen und Touristen müssen sich vielmehr selbst über die typischen Witterungsbedingungen an ihrem Reiseziel informieren. Damit bestätigte das OLG eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz.

Der Veranstalter einer Reise hafte grundsätzlich nicht für »die im Zielgebiet herrschenden Wetterverhältnisse und klimatischen Gegebenheiten«, stellte auch das OLG fest. Der Veranstalter sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Kläger über die zu erwartenden Witterungsbeeinträchtigungen aufzuklären.

Die Kläger erhielten so nur 800 Euro erstattet, weil unter anderem ein Tagesausflug entfallen war und es in einem Hotel kein warmes Wasser gab. Das hatte bereits das Landgericht entschieden.

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