Der gefallene Investor kommt bereits einen Tag vor seinem Auftritt im Untersuchungsausschuss nach Wien. Viele Fragen sind offen. Klar ist nur: Es gibt keine neuerliche Beugestrafe.
in den U-Ausschuss vorzuführen, da gaben die Abgeordneten der Polizei weit reichende Möglichkeiten: Die"zuständige Behörde" - in diesem Fall die Landespolizeidirektion Tirol - sei berechtigt,"Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden".
Zu Einzelfällen gibt man keine Auskunft, heißt es auf Anfrage des KURIER. Und das hat - auch - damit zu tun, dass die Polizei mit der Vorführung bei U-Ausschüssen wenig bis gar keine Erfahrungen hat.Denn selbst wenn der Beschluss des Parlaments nötigenfalls Zwangsgewalt vorsieht, bleibt ein Prinzip davon immer unangetastet: die Verhältnismäßigkeit.
Dem Bundesverwaltungsgericht war bei seiner Entscheidung offenkundig bewusst, dass es sich bei den beantragten Beugestrafen um einen Fehler handelt. Allerdings stellt es in seinem Beschluss klar, dass man als Gericht"nicht die verfassungsrechtliche Zuständigkeit" habe,"Beschlüsse des Nationalrats abzuändern oder umzudeuten" - dies verbiete allein die Gewaltenteilung.
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