Die Begründung seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher mit. Die Akten werden nun dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. Schuhbeck München Karlsruhe
Die Begründung seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Montag mit. "Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt."
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Schuhbeck droht daher Gefängnis. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.
Bereits in der vergangenen Woche hatte ein Sprecher Schuhbecks mitgeteilt, die beiden bisherigen Verteidiger des Starkochs hätten "das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet". Schuhbecks neuer Anwalt ist nach Angaben des Sprechers Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt.
Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar. "Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen", teilte Schuhbecks Sprecher mit. "Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen.
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