Ist es diskriminierend, wenn man russische Athleten von Sportevents aussperrt? Nein, findet der Deutsche Olympische Sportbund und begründet dies nun mit einem Gutachten – doch auch diese Position hat ihre Tücken.
Das Gutachten, das die Professorin Patricia Wiater nun für den DOSB angefertigt hat, führt zu einem anderen Fazit.
Ein passenderes Spielfeld sieht der Kartellrechtexperte - wenig überraschend - im Kartellrecht. Schon weil das IOC diesem unmittelbar unterworfen ist und es nicht bestimmen kann, wie weit es durchgesetzt wird. Russische Athleten könnten etwa im Falle eines Ausschlusses darauf verweisen, dass das IOC eine marktbeherrschende Stellung ausübt, indem es exklusiv über den Zugang zu Großveranstaltungen wacht.
Dem gegenüber kann sich das IOC darauf berufen, dass es selbstgesetzte und niedergeschriebene Ziele verfolgt - zum Beispiel die Friedensförderung, die es in seiner Charta verankert hat. Lässt sich jedenfalls ein klar formuliertes, von der IOC-Charta als hochrangig formuliertes Ziel ausmachen, sagt Orth, müsse das IOC kein nationales Olympia-Komitee zu seinen Spielen durchwinken, dessen Land zum Beispiel dieses Ziel verletzt.
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