Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist aufgehoben. Aber was bedeutet das künftig für das Arbeiten im Home-Office? Die wichtigsten Infos im Überblick.
-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben – zwei Monate früher als ursprünglich geplant. Doch was bedeutet das eigentlich für Beschäftigte im Homeoffice, worauf müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einstellen – und wie kann man sich weiterhin vor einer Ansteckung in Büro, Werkstatt und Co.
Dazu sollten Arbeitgeber Maßnahmen wie etwa die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern zwischen Beschäftigten beachten. Oder auch die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Menschen verringern, beispielsweise durch Homeoffice. Auch regelmäßige Testangebote für Beschäftigte oder eine Maskenpflicht dort, wo 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können, sollten berücksichtigt werden.
In der Praxis, mit Ausnahme von Gesundheitseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ähnlichem, in denen weiterhin besondere Schutzmaßnahmen gelten, dürfte sich der Arbeitsalltag schon jetzt ein Stück dem Alltag der Vor-Corona-Zeit angenähert haben, sagt Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes.
Sah das Hygienekonzept eines Unternehmens bislang allerdings die Arbeit im Homeoffice vor, kann der Arbeitgeber mit Ende der Schutzmaßnahmen „im Rahmen seines Direktionsrecht die Mitarbeiter wieder vor Ort arbeiten lassen“, so Marx. Aber nur dann, wenn keine über die Arbeitsschutzverordnung hinausgehenden betrieblichen Vereinbarungen bestehen, die weiter gelten - etwa durch Individual- oder Betriebsvereinbarung.
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