Berlin & Brandenburg
Berlin - Der Berliner Senat unterstützt Pläne des Bezirks Neukölln, nach längerer Pause wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet auszuüben. Die Senatsverwaltung für Wohnen habe alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bezirk für das Gebäude in der Weichselstraße 52 das Vorkaufsrecht aussprechen könne, erklärte Senator Christian Gaebler am Freitag.
Sollte ein potenzieller Käufer keine Abwendungserklärung zum Schutz der Mieter unterschreiben und sich damit auf Einhaltung sozialer Standards verpflichten, werde der Senat einen Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen finanzieren. Nach früheren Angaben umfasst das Gebäude 21 Wohnungen mit rund 50 Mietern und zwei Gewerbeeinheiten.
In Berlin war es bis 2021 recht verbreitetet, dass Bezirke bei der Veräußerung von Wohngebäuden in sozialen Schutzgebieten ein Vorkaufsrecht zugunsten kommunaler Gesellschaften ausübten. Erklärtes Ziel war, Bewohner vor starken Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Das Bundesverwaltungsgericht entzog dieser Praxis mit einer Entscheidung im November 2021 jedoch die Grundlage.
Seither ist die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Berliner Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur praktisch zum Erliegen gekommen. Im konkreten Fall sehen der Bezirk Neukölln und und nun auch der Senat diese Möglichkeit, weil das Haus in einem schlechten baulichen Zustand ist. Um Vorkaufsrechte wieder im Umfang wie vor der Gerichtsentscheidung im November 2021 anwenden zu können, müsste auf Bundesebene das Baugesetzbuch geändert werden.
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Senat unterstützt Vorkaufsrecht für Neuköllner WohnhausDer Berliner Senat unterstützt Pläne des Bezirks Neukölln, nach längerer Pause wieder ein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in einem Milieuschutzgebiet auszuüben. Die Senatsverwaltung für Wohnen habe alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bezirk für das Gebäude in der Weichselstraße 52 das Vorkaufsrecht aussprechen könne, erklärte Senator Christian Gaebler (SPD) am Freitag.
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