Eine Frau tauschte intime Videos mit einem Luxemburger Geschäftsmann aus und fand sie später auf einem Pornoportal wieder. Das Gericht glaubte dem Täter nicht, dass er ohne Absicht gehandelt habe.
Foto: Michael Gstettenbauer / IMAGO
Ein Mann aus Luxemburger muss 120.000 Euro Schadensersatz an eine Deutsche zahlen, weil er intime Videos von ihr auf mindestens zwei Pornoportale hochgeladen hatte. Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Juni 2023 wurde jetzt bekannt. Die Klägerin hatte den Geschäftsmann Ende 2020 über die Dating-App Tinder kennengelernt. Obwohl sich die beiden niemals begegneten, entwickelte sich eine Vertrauensbeziehung, die zum Austausch von Bildern und schließlich auch von Videos mit sexuellem Inhalt führte. Für ihre Aufnahmen hatte sich die Klägerin selbst bei sexuellen Handlungen gefilmt. Als der Mann, der einen falschen Namen angegeben hatte, den Kontakt abbrach, wurde die Klägerin misstrauisch.
Die Polizei in Luxemburg hatte die Identität des Mannes anhand der Telefonnummer und der Fotos, die er verschickt hatte, festgestellt und seine Wohnung durchsucht. Die dabei auf Rechner und Smartphone gefundenen Daten offenbarten Hinweise, dass der Mann mit Absicht gehandelt hatte. So hatte er die Videos in einer für Pornoportale typischen Weise benannt, was für seinen Privatgebrauch unnötig gewesen wäre.
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