Bundesverfassungsgericht
Das will am Dienstag verkünden, ob deutsche Gerichte Kriminelle nach Auswertung von Daten des verschlüsselten Kommunikationssystems Encrochat durch französische Behörden verurteilen durften. Die Kläger sind der Ansicht, der Europäische Gerichtshof hätte klären müssen, ob die Erhebung und Weitergabe der Daten an deutsche Ermittler rechtmäßig waren. Das Gericht in Karlsruhe will seine Entscheidung am Vormittag im Internet veröffentlichen.
Zugrunde liegt ein Fall des Landgerichts Rostock. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten verworfen. Er sah die aus der Überwachung der Kommunikation über Encrochat gewonnenen Erkenntnisse als im Strafverfahren verwertbar an. Nachdem französische und später auch niederländische Behörden das System geknackt hatten und das Kriminellen-Netzwerk vor drei Jahren zerschlugen, kamen Tausende Ermittlungsverfahren in Gang - viele mit Bezug zu Deutschland. Es geht vor allem um Drogengeschäfte, aber auch um Mordanschläge, Überfälle und Geldwäsche.
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