Nach der letzten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses Flutkatastrophe Ende April hatte die CDU-Fraktion eine Anzeige wegen falscher uneidlicher Aussage gegen den ADD-Chef gestellt. Rund vier Monate später hat die Staatsanwaltschaft entschieden.
Foto: Sascha Ditscher/dpa
Es lägen keine zureichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass Linnertz in der letzten öffentlichen Sitzung vom 27. April bewusst Umstände verschwiegen habe, „die den Inhalt seiner Aussage grundlegend verändern bzw. beeinträchtigen würden“, heißt es in der dreiseitigen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Sein Aussageverhalten erfülle keinen Straftatbestand.
Wenn es Linnertz darauf angekommen wäre, die privaten Gründe dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten, „hätte er diesen Aspekt wohl kaum offen in einem Interview mit Vertretern der Medien genannt“, stellte dagegen die Staatsanwaltschaft fest - zumal unmittelbar nach der Sitzung.
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